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ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

STALEWSKI E.Stalewski, LANGE STRAßE 22, 37127 ELLERSHAUSEN 
UST-ID-NR.: DE 242862413


Präambel
‍Der Auftragnehmer unterhält einen Geschäftsbetrieb in Niemetal, welcher sich auf den Verkauf und die Montage von hochwertigen Stahlelementen und den dazugehörigen Bauelementen spezialisiert hat.
Dieser Maßgabe entsprechend, gelten für die Verträge die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen STALEWSKI E.Stalewski, LANGE STRAßE 22, 37127 ELLERSHAUSEN als dem Auftragnehmer und den Kunden als Besteller, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Individuelle zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller getroffene Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich sowohl an Verbraucher, wie auch Unternehmer. Der Besteller ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der Bundesrepublik Deutschland und für die Besteller, die Unternehmer sind, auch außerhalb des Gebietes von der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Angebot, Angaben
Die Angebote sind stets freibleibend. Technische Veränderungen sowie Veränderungen in Form, Farbe, Gewicht sowie Veränderungen bei der Montage bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten und sind dann zulässig, wenn sie auf die zulässigen Veränderungen und Anpassungen beim Herstellungsprozess bei Zulieferern zurückgehen oder wenn sich im Laufe der Montagearbeiten herausstellt, dass die Montage anders als angenommen durchgeführt werden muss.Grundlage der Ausführung ist das Angebot, soweit nicht andere Leistungsbeschreibungen in Schriftform oder Textform vorrangig vereinbart wurden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller vorgegebenen Unterlagen und Angaben (z.B. Zeichnungen, Muster, Messungen und weiteren Punkten) ergeben. Dies gilt nicht für Fehler, die man bei angemessener Sorgfalt hätte erkennen können und müssen. Soweit solche Fehler vom Auftragnehmer festgestellt werden, wird der Besteller darauf hingewiesen.Der Auftragnehmer haftet nicht für Montagefehler, die auf ausdrückliche Anweisungen des Bestellers zurückgehen. Solche Anweisungen, soweit diese von der üblichen Montage abweichen, sind immer dem Auftragnehmer zumindest in Textform vor der Montage zuzuschicken. Die dem Besteller überlassenen Unterlagen stehen im Eigentum des Auftragnehmers. Dieser hat ein Urheberrecht hieran. Sämtliche Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, technischen Spezifikationen etc. dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftragsnehmers Dritten zugänglich gemacht werden.Sollte der Besteller im Rahmen der Vertragsdurchführung Zugang zu jeglichen Formen von technischen Zeichnungen, Konstruktionsplänen und sonstigen Unterlagen erhalten (im Folgenden als Betriebswissen bezeichnet), so ist der Besteller verpflichtet dieses Betriebswissen geheim zu halten und ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht erstreckt sich auch über den Zeitraum der Vertragsdurchführung hinaus.Wird dem Besteller gestattet die Durchführung des Einbaus der Fenster und weiterer Bauelemente selbst durchzuführen, so gilt die Pflicht aus § 2 Abs. 6 auch für zu diesem Zweck eigens eingesetzten Personals, insbesondere für den Einsatz von Subunternehmern. Mit Beendigung des Vertrages ist der Besteller verpflichtet sämtliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten und vom Auftragnehmer selbst erstellten Unterlagen herauszugeben, oder nachvollziehbar und sicher zu löschen. Das Anfertigen von etwaigen Kopien ist untersagt.Für den Fall der Verletzung der voranstehenden Pflichten ist der Besteller verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen.Die Angebote und Planungsunterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt werden oder Dritten anderweitig zugänglich gemacht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller dem Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 3 Vertragsschluss und Warenübergabe
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen, mangelfreien und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist. Sollte die Leistung sich als nicht verfügbar erweisen, wird der Besteller darüber unverzüglich informiert und die Gegenleistung  umgehend in voller Höhe zurückerstattet.Der Besteller ist verpflichtet vor dem Abschluss des Vertrages zu überprüfen, ob es für das Gebäude, in dem Sie es verbauen wollen, passt. Dem Besteller steht das Recht zu, Hilfe bei der Identifizierung des passenden Fensters zu verlangen. Zu diesem Zwecke ist der Besteller verpflichtet dem Unternehmer die Messungen des alten Fensters/der Tür schriftlich oder zumindest in Textform vor dem Vertragsabschluss mitzuteilen.Werden die Abs. 2 und 3 dieses Paragraphen nicht eingehalten, haftet der Auftragnehmer als Lieferant für den daraus entstehenden Schaden nicht. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Sache geht erst mit dem Einbau der bestellten Fenster auf den Besteller über. Dem Einbau steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme der bestellten Ware ist.

§ 4 Preis
Alle Angebotspreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist oder es ausdrücklich vermerkt wurde. Die Angebotspreise, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, umfassen immer die Montage.Erteilt der Besteller Anordnungen, aufgrund derer die ursprünglich vom Auftragnehmer angenommene Bestellung oder vereinbarte Montage geändert werden muss, hat er dem Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Selbiges gilt, wenn sich im Laufe der Montageabreiten herausstellt, dass die Montage anders durchgeführt werden muss. Der Besteller wird über die Mehrkosten informiert. Die Zahlung erfolgt nach dem im Vertrag genannten Abschlagszahlungsplan. Der Besteller hat nach Vertragsschluss eine Anzahlung für die Bauelemente zu leisten. Die Anzahlung beträgt 50 % des Wertes der bestellten Bauelemente und ist ohne jeden Abzug (kein Skonto/Rabatt) auf das Konto des Auftragnehmers zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 7 Tagen ab Vertragsschluss und Zugang der Rechnung beim Besteller fällig.Die restliche Zahlung für Bauelemente ist nach Rechnungslegung ohne Abzug (kein Skonto/Rabatt) auf das Konto des Auftragnehmers spätestens 7 Tage vor dem Lieferungstag zu leisten.  Die Zahlung für die Montage erfolgt ohne jeden Abzug (kein Skonto/Rabatt) auf das Konto des Auftragnehmers. Die Zahlung ist in 3 Werktagen nach Abschluss des Einbaus fällig. Der Besteller als Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.Im Falle des Verzugs des Bestellers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB verrechnet. Zahlungen dürfen, außer bei entgegenstehender Weisung nur direkt an den Auftragnehmer getätigt werden. Ausstehende Zahlung berechtigt den Auftragnehmer die Tätigkeiten bis auf weiteres – bis zur Zahlung – einzustellen und zu verschieben.Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentunkte über dem Basiszins der EZB, der Kaufmann in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszins der EZB zu verzinsen.Preise für Ersatzteile sind einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.Sollten die Montagekosten aufgrund von Engpässen (insbesondere durch hohe Auftragsbelastung oder steigende Unkosten) um mehr als 20 % steigen, so hat der Auftragsnehmer einen Anspruch auf Preisanpassung. Eine solche Anpassung ist einer gesonderten Abrede vorbehalten, richtet sich aber im Wesentlichen anteilig nach dem gestiegenen Kostenaufwand. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Fenster und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und Auftragnehmer im Eigentum des Auftragnehmers.Dem Besteller wird gestattet, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Fenster und Bauelemente im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Die daraus entstandenen Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt an den Auftragnehmer zur Sicherung ab. Dies gilt unbeschadet jeglicher Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Umbildung durch den Besteller oder solche, die durch den Besteller dafür beauftragt wurden. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.Der Besteller ist ermächtigt, die sich im vorbezeichneten Wege ergebenen Forderungen bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung der Zahlung an den Auftragnehmer für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen.Sollte es zum Widerruf der Einziehungsermächtigung durch den Auftragnehmer kommen, so ist der Besteller verpflichtet dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen und entsprechende Verträge, wie auch Rechnungen über die Zahlungen an Drittabnehmer des Bestellers herauszugeben oder dem Auftragnehmer entsprechende Kenntnis zu verschaffen.

§ 6 Kündigungsrecht
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.Kündigt der Besteller, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 7 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Auftragnehmer wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Produkt wie Fenster, Türen, Haustüren, Rollläden, Fensterbänke welche nach Maßangaben des Bestellers gefertigt und geliefert werden, sind solche Waren, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dies gilt aber nicht, wenn die Ware trotz der besonderen Individualisierung ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Preisnachlässen erneut abgesetzt werden kann. 

§ 8 Montage
Der Besteller hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.Der Besteller ist verpflichtet, die Baustelle auf solche Art und Weise vorzubereiten, dass dem Auftragnehmer eine einwandfreie und reibungslose Montage, ohne weitere Vorbereitung, möglich ist. Die Montage wird entsprechend den Angaben des Bestellers und nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt. Die Ausführungen sonstiger, nicht mit Einbau der bestellten Fenster verbundenen Arbeiten erfolgt gegen gesonderte Abrechnung des Materialaufwands und nach dem aktuell geltenden Stundenlohn.Demontage und sämtliche bauseitigen Nebenarbeiten wie z.B. Beiputz- und Malerarbeiten, sowie die Elektroanschlüsse und Verkabelungen sind grundsätzlich bauseits auszuführen. Die Kosten für solche Arbeiten sind in den Preisen des Auftragnehmers nicht enthalten und werden gesondert berechnet.Für Schäden bei der Demontage an angrenzenden Bauteilen, Fassaden und sonstigen Stellen, haftet der Auftragnehmer nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung.Der Besteller stellt dem Auftragnehmer für die notwendigen Montagearbeiten einen ausreichend abgesicherten Stromanschluss zur Verfügung, wobei die Kosten für den verbrauchten Strom ausschließlich dem Besteller zur Last fallen.Der Besteller hat den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Bau- und Montagearbeiten von Fenstern/ Türen und anderen Bauelementen schriftlich oder in Textform über die in diesem Montagebereich befindlichen Leistungen, wie z.B. Gas, Wasser, Elektro oder sonstigen Leitungen zu informieren sowie die erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen. Die Haftung für Schäden, die entstehen, weil der Besteller dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist ausgeschlossen soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt.Teile, die wegen ihrer Eigenschaft bis zur Beendigung der Montage noch nicht fest eingebaut werden können, werden dem Besteller übergeben. Zum Zeitpunkt solcher Übergabe geht die Gefahr auf den Besteller über.Bei Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden die Kosten gemäß der Preisliste des Auftragnehmers berechnet. Werden Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten nicht durch den Auftragnehmer ausgeführt, sind diese durch entsprechend qualifizierte Fachleute gemäß den Wartungshinweisen des Herstellers durchzuführen. 

§ 9 Abnahme
Der Besteller hat die vertragsgemäß hergestellte Montageleistung abzunehmen (§ 640 BGB). Ist das Werk nach Einschätzung des Auftragnehmers zur Abnahme reif, hat der Besteller erkennbare Mängel am Gewerk dem Auftragnehmer anzuzeigen, andernfalls das Gewerk abzunehmen. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von Ihnen und vom Auftragnehmer oder dem vom Auftragnehmer beauftragten Monteur zu unterzeichnen ist. Wird kein Protokoll angefertigt und keine förmliche Abnahme stattfinden, dann erfolgt die Abnahme durch Einbau des Gewerks am vertraglich bestimmten Ort und Bestätigung durch den Besteller als im Wesentlichen vertragsgemäß (Abnahmefiktion).Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir Ihnen nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und Sie die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert haben.Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsverlangens, gilt die Leistung als abgenommen im Sinne des § 640 Abs. 1 S. 1 BGB.Für die Abnahme nach § 9 Abs. 6 dieser AGBs ist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem der Ursprung des Mangels durch den Auftragnehmer, oder eine vom Auftragnehmer dazu bestimmte Überprüfungsstelle, verbindlich geklärt wurde.Anderweitige Vereinbarungen hinsichtlich der Wahl der für die Mängelklärung bestimmten Stelle bleiben vorbehalten.

§ 10 Pauschalierter Schadensersatz
In den Fällen der Buchstaben a) bis c) wird der Schadensbetrag auf 5% der Auftragssumme pauschaliert, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist, demnach:a.) bei Schadensersatzansprüchen infolge unberechtigter Gewährleistungsverlangen, welche bei der Überprüfung eines solchen entstehen,b.) bei Schadensersatzansprüchen, welche durch eine Kündigung des Bestellers nach
§ 649 BGB, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, entstanden,c.) bei Nichtbeachtung der Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich oder in Textform über im Montagebereich befindlichen Leitungen, wie z.B. Gas, Wasser, Elektro oder sonstigen Leitungen zu informieren.Der Schadensersatzanspruch ist allenfalls dann nicht fällig, wenn der Besteller den Schaden nicht zu vertreten hat. Im Übrigen bleibt dem Auftragnehmer die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 11 Mängelhaftung
Die Mängelhaftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Aussagen Dritter zu den durch den Auftragnehmer angebotenen Produkten oder deren Montage stellen keine vereinbarte Beschaffenheit der beim Auftragnehmer gekauften Ware dar.Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Beanstandungen ausgeschlossen, die nach Abnahme durch fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Bestellers oder eines Dritten oder durch übliche Abnutzung entstanden sind.Sollte zum Zwecke der Aufklärung, ob das Gewährleistungsverlangen berechtigt war, ein bereits eingebautes Fenster an eine vom Auftragnehmer dazu bestimmte Überprüfungsstelle überführt werden, so trägt der Auftragnehmer die dafür notwendigen Kosten. Davon unberührt bleiben unsere etwaigen Ersatzansprüche für die entstandenen Kosten, sollte sich das Gewährleistungsverlangen als unberechtigt erweisen. 

§ 12 Gewährleistung 
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.Baut der Besteller die Sachen ausnahmsweise selber ein, so richten sich seine Rechte gemäß den einschlägigen Vorschriften des Kaufrechts ein, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Mängelhaftung hat der Besteller zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie ausschließlich mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist dem Besteller nicht zumutbar, kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, ist die Ware dem Auftragnehmer gegen Rückerstattung der Kosten binnen 30 Tagen zurückzuschicken, es sei denn, dies wäre ihm nicht zumutbar oder wir in Textform darauf ausdrücklich verzichten und ggf. die Entsorgungskosten decken. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die doppelte Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert der mangelhaften Sache, außer, wenn dem Auftragnehmer Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist.

§ 13 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur in den Fällen der Buchstaben a) bis d) wie folgt:a) für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt;b) für Schäden aus der Nichteinhaltung etwaiger schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Ihres Vermögensinteresses als Besteller, das von dem Zweck der Garantie gedeckt und dem Auftragnehmer bei ihrer Abgabe erkennbar war;c) in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz;d) für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsschluss aufgrund der Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsschluss waren und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere auch für die Mitarbeiter.Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

§ 14 Geltendmachung von Reklamationen
Sämtliche Reklamationen, Beanstandungen und Ansprüche sind:
1. Telefonisch, Mo.-Fr. 09:30-17:00 unter der Telefonnummer 0177 6464 888 oder 2. Schriftlich, an die Anschrift: 
STALEWSKI E.Stalewski Lange Straße 22 37127 ELLERSHAUSEN oder 3. elektronisch, an die Emailadresse: info@stalewski.de
geltend zu machen. 
Im Übrigen gilt die Textform.

§ 15 Verjährung der Ansprüche
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen und Verjährungsfirsten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.Mängelansprüche und Gewährleistungsansprüche wegen der gelieferten und eingebauten Bauteile verjähren in fünf Jahren ab der Abnahme. Etwaig erteilte Herstellergarantien Dritter bleiben hiervon unberührt. Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist nach Gefahrübergang. Im Fall von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten abweichend hiervon die gesetzlichen Fristen.Der Besteller soll den Auftragnehmer innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel zumindest in Textform unterrichten. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer. Unterlässt der Besteller diese Unterrichtung, bleiben seine gesetzlichen Rechte nicht angetastet. Der Besteller haftet jedoch für den Mehraufwand/Schadenserhöhung, welche durch verspätete Unterrichtung entsteht, es sei denn, dass dem Auftragnehmer Arglist zur Last zu legen wäre.Kommt der Auftragnehmer einer Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung nach und wird dem Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt kein Zugang zum Objekt gewährt oder liegt objektiv kein Mangel an der gekauften und eingebauten Ware vor und hat der Besteller diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat er die Aufwendungen des Auftragnehmers nach der ortsüblichen Vergütung zu ersetzen.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufgerufen werden kann. Wir sind nicht bereit und verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen
Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in einem zur Ausführung eines beruflichen Bestellers notwendigen Umfang verarbeitet werden und bestätigt, dass er die Grundinformationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in unserem Unternehmen, welche auf unserer Webseite abrufbar sind, zur Kenntnis nahm.Alle Änderungen des Vertrags einschließlich Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.Für alle Besteller, die ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, gelten neben den obigen Bedingungen folgende zusätzliche Regeln:(3a) Soweit Bestimmungen dieser AGBs für diesen Vertrag nichts anders bestimmten, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften des Deutschen Rechts.(
3b) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftragnehmer und Ihnen ist Amtsgericht Hann. Münden und Landesgericht Göttingen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

STALEWSKI Onlineshop

1. Geltungsbereich
Für alle Online-Bestellungen vom Onlineshop an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder
 ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann

.

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit STALEWSKI Inhaberin: Elisabeth Stalewski, Lange Straße 22 37127 Niemetal. 


3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
3.2. Es gilt deutsches Recht.
3.3 Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
3.5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Kunde dafür Sorge zu tragen haben, dass die
von uns angegebenen Maße der bestellten Loftelemente für Ihre Anforderungen passend ist.
Messfehler gehen zu Lasten des Bestellers.
3.6.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Loftelemente erst nach Eingang Ihrer
verbindlichen Bestellung gefertigt werden. Die Dauer der Herstellung beträgt in der Regel 6-8
Wochen.
3.7.Bitte beachten Sie: Eine Montage der online gekauften Elemente erfolgt durch uns nicht. Mit Auslieferung der Ware ist der Vertrag unserseits erfüllt.

 

4. Widerrufsrecht
4.1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht
Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

5.2.Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
4.3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns STALEWSKI, Elisabeth Stalewski, Lange Straße 22 37127 Niemetal, info@stalewski.de mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief,

Telefon: 055025319770 oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Sie können ein Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige

Erklärung auch auf unserer Webseite (www.stalewski.de) elektronisch ausfüllen und
übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB

per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung

verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die
Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an
dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an unseren Vertriebspartner wie folgt
zurückzusenden oder an diesen zu übergeben: Willi-Eichler- Straße 13 37079 Göttingen.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen
Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

5. Preise und Versandkosten
5.1. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und
sonstige Preisbestandteile.

5.2.Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands
pauschal 320,00 Euro inkl. MwSt. pro Bestellung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im
Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
5.3. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
5.4. Der Versand erfolgt von STALEWSKI, Willi- Eichler- Straße 13 37079 Göttingen.

6. Lieferung
6.1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands per Spedition.
6.2.Die Lieferzeit beträgt bis zu 14 Tage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der
jeweiligen Produktseite hin.
6.3. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Vollständigkeit und etwaige
Mängel hin zu überprüfen, etwaige Mängel sofort fotografisch zu dokumentieren und innerhalb von 24
Stunden per E-Mail an info@stalewski.de nebst Fotodokumentation geltend zu machen.
6.4. Der Besteller wird per E-Mail über den voraussichtlichen Liefertag informiert und hat sicherzustellen,
dass er selbst oder eine von ihm zur Annahme der Lieferung bevollmächtigte Person vor Ort ist.

Ein Bevollmächtigter hat sich durch Vorlage der Vollmacht zu legitimieren. Ist keine empfangsberechtigte
Person vor Ort, wird die Ware nicht ausgeliefert. Die Kosten jedes weiteren Auslieferungsversuchs trägt
der Besteller (je 320,00 EUR inkl. MwSt). Um Liefertermine abzustimmen ist der Besteller mit der Weitergabe seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Telefonnummer an den Spediteur ausdrücklich einverstanden.

7. Zahlung
7.1. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse ( Überweisung, Kreditkarte, Paypal).

7.2. Wir teilen Ihnen je nach Ihrer Auswahl unsere Bankverbindung / Paypal-Daten in der Auftragsbestätigung mit.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

9. Gewährleistung / Haftung für Mängel
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten die Regelungen des Kaufrechts.
Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Beanstandungen ausgeschlossen, die nach Abnahme durch
fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Bestellers oder eines Dritten oder durch übliche Abnutzung entstanden sind.
Grundsätzlich kann der Besteller im Mangelfall zunächst wählen, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Art der
gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie ausschließlich mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller
bleibt. Im Fall der Nachbesserung sind zwei Nachbesserungsversuche zuzulassen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller nicht zumutbar, kann der Besteller nach
seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen.

10. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die
Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend
vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere

Informationen sind unter
dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beilegung von
Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des
Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-
schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren
vor dieser Stelle teilnehmen.

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